Netflix-Nutzer*innen in Deutschland können aktuell von einem bedeutenden Gerichtsurteil profitieren. Wer in den letzten Jahren höhere Abopreise gezahlt hat, kann unter bestimmten Umständen sein Netflix Geld zurückfordern. In diesem Artikel erfahren Sie, warum die Preiserhöhungen oft unwirksam waren und welche Schritte nötig sind, um Ihr Geld zurückzuerhalten.
Im Mai 2025 entschied das Landgericht Köln zugunsten von Netflix-Kund*innen. Das Gericht erklärte die Preiserhöhungen des Streamingdienstes seit 2019 für unwirksam. ZDFheute berichtete, dass ein deutscher Nutzer erfolgreich sein Geld zurückbekommen hat. Grund war eine Klausel in den Netflix-AGB, die nur Preiserhöhungen, aber keine Preissenkungen erlaubt und deshalb nach deutschem Recht als unzulässig gilt.
Das Urteil (LG Köln, Az. 6 S 114/23, 15.05.2025) verpflichtet Netflix, zu viel gezahlte Beiträge seit 2019 an betroffene Nutzer*innen zu erstatten. Die Erhöhung der Monatsbeiträge wurde nicht als wirksame Vertragsänderung gewertet, weil Nutzer zwar einem "Zustimmen"-Button begegneten, jedoch die neue Preisstruktur bereits verbindlich angewendet wurde. Das Gericht folgte damit der Argumentation, dass es an einer echten Einwilligung fehlte. Eine ausführliche Darstellung des Urteils finden Sie bei LTO.de.
Ansprüche für zu viel gezahlte Beträge vor 2019 sind in der Regel verjährt. Dies bedeutet, eine Rückforderung ist meist nur für die Zeit ab 2019 bis zur Änderung der Praxis möglich.
Wenn Sie zwischen 2019 und 2022 Ihr Netflix-Abo genutzt und in dieser Zeit Preiserhöhungen akzeptiert haben, können Sie aktiv werden. Der erste Schritt ist ein schriftliches Rückforderungsverlangen an Netflix. Viele Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte empfehlen ein Musterschreiben, das Sie selbst anpassen und versenden können. Dabei sollten Sie die genaue Höhe der geleisteten Zahlungen zusammentragen und einen Nachweis, zum Beispiel Kontoauszüge, beifügen.
WBS.LEGAL bietet ein kostenloses Musterschreiben an und klärt umfassend über die aktuellen Rechte der Kund*innen auf. Sollten Sie keine Antwort von Netflix erhalten oder wird Ihre Rückforderung abgelehnt, ist ein gerichtliches Vorgehen möglich. Viele auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzleien bieten Unterstützung auf Erfolgsbasis an.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt wurde. Für Beiträge der Jahre 2017 und 2018 können Ansprüche daher verjährt sein. Für Zahlungen ab 2019 bestehen aber gute Chancen auf Erstattung, solange Sie rechtzeitig handeln.
Das Urteil des LG Köln sorgt für Klarheit: Millionen Netflix-Nutzer*innen in Deutschland können jetzt ihr Recht auf Rückerstattung prüfen. Wenn Sie zwischen 2019 und 2022 mehr gezahlt haben als vertraglich ursprünglich vereinbart, sollten Sie Ihr Netflix Geld zurückfordern. Informieren Sie sich auf ZDFheute, LTO.de und WBS.LEGAL über die genaue Vorgehensweise und verwenden Sie Mustervorlagen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lassen Sie sich Ihr Recht nicht entgehen und holen Sie sich mit wenigen Schritten Ihr Geld zurück!